Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Definitionen
Stadtspiel oder Spiel: ein Stadtspiel, das durch die Nutzung von Software gespielt wird, die bei Playpulse BV erworben wurde (www.urbanhunt.be oder www.urbanhunt.nl).
Dienstleistungen: die von Playpulse BV erbrachten Dienstleistungen in Form der Bereitstellung von Software zum Spielen von Stadtspielen im Rahmen des vom Kunden gebuchten Stadtspiels.
Kunde: jede natürliche Person oder juristische Person, in deren Namen eine Reservierung vorgenommen wird.
Playpulse: Playpulse BV, Unternehmensnummer BE 0753 515 596, mit Sitz in der Tabakstraat 78, 9800 Wontergem (Belgien).
Spieler: die natürlichen Personen, die am vom Kunden erworbenen Stadtspiel teilnehmen.
Stadt: eine Stadt, in der das Stadtspiel angeboten wird.
Kleine Gruppen: Gruppen mit maximal 19 Spielern, älter als 9 Jahre.
Große Gruppen: Gruppen bestehend aus mindestens 20 Spielern, älter als 9 Jahre.
Anfrage: eine Anfrage des Kunden an Playpulse, ein Stadtspiel zu einem vom Kunden gewählten Zeitpunkt und Ort stattfinden zu lassen. Für ein Spiel mit einer großen Gruppe oder mit physischer Begleitung muss eine Anfrage eingereicht werden. Diese wird von Playpulse BV genehmigt oder abgelehnt.
Kauf: ein Kauf seitens des Kunden eines Stadtspiels über die Website von Playpulse. Dies kann nur von kleinen Gruppen ohne physische Begleitung durchgeführt werden.
Website: www.urbanhunt.be und www.urbanhunt.nl
Physische Begleitung: Playpulse sendet jemanden physisch vor Ort zu einem vorab vereinbarten Ort zu einem vorab vereinbarten Zeitpunkt, um eine Gruppe beim Start eines Spiels zu begleiten.
Artikel 2: Zustandekommen des Vertrags
Durch einen Online-Kauf oder die Einreichung einer Anfrage kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und Playpulse zustande.
Artikel 3: Stornierung
Stornierung, Änderung oder vorzeitige Beendigung durch den Kunden, keine physische Begleitung
Wenn ein Stadtspiel ohne physische Begleitung nicht gestartet wird, hat der Kunde stets die Möglichkeit, den bezahlten Betrag vollständig zurückzufordern. Hierfür muss der Kunde eine Nachricht über /contact senden. Playpulse verpflichtet sich, den Betrag spätestens innerhalb von fünf Werktagen zurückzuzahlen.
Große Gruppen ohne physische Begleitung müssen spätestens vier Werktage vorher die endgültige Anzahl der Spieler bestätigen. Auf dieser Grundlage wird die Rechnung erstellt. Sollten letztendlich weniger Spieler als vorgesehen teilnehmen, wird von Playpulse BV gegebenenfalls ein Gutscheincode an den Kunden übermittelt für einen Betrag entsprechend der Anzahl der Abwesenden im Verhältnis zum Gesamtrechnungsbetrag.
Bei einem Stadtspiel ohne physische Begleitung wird eine vollständige Rückerstattung vorgesehen, wenn das Spiel während der ersten 45 Minuten abgebrochen wird. Dies geschieht unter denselben Bedingungen wie bei einer Stornierung durch den Kunden ohne physische Begleitung (siehe oben).
Stornierung, Änderung oder vorzeitige Beendigung durch den Kunden, physische Begleitung
Im Fall eines Spiels mit physischer Begleitung hat der Kunde bis 14 Tage vor Beginn eines angefragten Spiels Anspruch auf eine kostenlose Stornierung.
Im Fall einer einseitigen Stornierung durch den Kunden eines angefragten Spiels weniger als 14 Tage vor dem Datum des angefragten Spiels bleibt der Kunde zur Zahlung der Rechnung verpflichtet. Wenn diese Stornierung im Rahmen höherer Gewalt erfolgt (Unwetter, Todesfall, ...), sieht Playpulse einen Gutschein in Höhe der Rechnung vor.
Der Kunde hat bis 14 Tage vor Beginn der Aktivität Anspruch auf eine Anpassung der Teilnehmerzahl mit entsprechender Anpassung des zu fakturierenden Betrags oder des fakturierten Betrags. Sollten letztendlich weniger Spieler als vorgesehen teilnehmen, wird von Playpulse BV gegebenenfalls ein Gutscheincode an den Kunden übermittelt für einen Betrag von €15 pro abwesendem Teilnehmer.
Bei einem Stadtspiel mit physischer Begleitung ist keine Rückerstattung möglich, wenn das Spiel vorzeitig abgebrochen wird.
Stornierung und vorzeitige Beendigung durch Playpulse
Playpulse strebt die Entwicklung von Software an, die fehlerfrei funktioniert. Sollte es jedoch ausnahmsweise nicht möglich sein, das Stadtspiel aufgrund eines technischen Defekts zu spielen, wird stets eine vollständige Rückerstattung vorgesehen.
Playpulse hat das Recht, jedes Spiel ohne jegliche Entschädigung zu beenden, wenn festgestellt wird, dass mehr Spieler am Stadtspiel teilnehmen als die Anzahl, für die bezahlt wurde.
Artikel 4: Vertragserfüllung
Kunden, die einen Kauf für eine kleine Gruppe ohne physische Begleitung tätigen, können selbst bestimmen, wann und in welcher Stadt, wo das Spiel angeboten wird, gespielt wird. Kunden, die mit einer großen Gruppe spielen möchten oder physische Begleitung wünschen, müssen eine Anfrage einreichen, in der sie angeben, in welcher Stadt sie zu welchem Zeitpunkt das Stadtspiel spielen möchten. Playpulse teilt mit, ob dies in die Planung passt oder nicht.
Über einen spielspezifischen Hyperlink können die Spieleinstellungen (z.B. Ort und Sprache) vom Kunden gewählt werden, der einen Kauf oder eine Anfrage ohne physische Begleitung tätigt. Diesen Hyperlink erhält der Kunde per SMS und E-Mail nach der Zahlung oder dem Versenden der Anfrage. Playpulse stellt allen Spielern den Zugang zu einer Webanwendung zur Verfügung. Diese ermöglicht es ihnen, am Stadtspiel teilzunehmen.
Kunden, die einen Kauf für eine kleine Gruppe ohne physische Begleitung tätigen, zahlen für eine maximale Anzahl von Spielern. Sie können selbst bestimmen, wann und in welcher Stadt gespielt wird. Die tatsächliche Anzahl der Spieler kann die Anzahl der Spieler, für die der Kauf getätigt wurde, nicht überschreiten.
Kunden, die eine Anfrage für eine große Gruppe ohne physische Begleitung stellen, zahlen für eine maximale Anzahl von Spielern. Die tatsächliche Anzahl der Spieler kann die Anzahl der Spieler, für die der Kauf getätigt wurde, nicht überschreiten.
Möchte man das Stadtspiel für eine kleine Gruppe mit mehr Spielern spielen als die Anzahl, für die ein Kauf getätigt wurde, kann eine Rückerstattung eines gekauften Stadtspiels beantragt werden. Hierfür verweisen wir auf die in Artikel 3 formulierten Bedingungen. Anschließend kann ein neues Spiel gekauft werden.
Wenn man sich für ein Spiel mit physischer Begleitung entscheidet, muss der Kunde keine Vorbereitungen treffen, abgesehen davon, die Spieler zu bitten, ein aufgeladenes Smartphone mitzubringen.
Artikel 5: Preis und Zahlung
Preis: Kunden kleiner Gruppen ohne physische Begleitung müssen im Voraus den Betrag zahlen, der auf der Website dargelegt wird. Die Zahlung erfolgt online. Das Anbieten des Zahlungssystems von mollie.com auf der Website ist keine Garantie seitens Playpulse, dass dieses System fehlerfrei und ohne Störungen oder Fehler ist. Playpulse ist nicht haftbar für jegliche Schäden, sowohl direkte als auch indirekte, die aus der Durchführung einer Zahlung auf der Website unter Verwendung der Software von mollie.com entstehen.
Kunden großer Gruppen und Gruppen mit physischer Begleitung zahlen als einzige und vollständige finanzielle Vergütung an Playpulse den Betrag wie vereinbart. Die Zahlung muss mindestens vier Werktage vor Beginn der Aktivität auf dem Bankkonto von Playpulse eingegangen sein, es sei denn, dies wurde ausdrücklich anders zwischen dem Kunden und Playpulse vereinbart. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, vor der Zahlung eine Rechnung oder ein Angebot anzufordern. Wenn weniger Spieler am Stadtspiel einer großen Gruppe teilnehmen als die Anzahl, für die bezahlt wurde, kann keine teilweise Rückerstattung vorgesehen werden. Gegebenenfalls wird von Playpulse BV ein Gutscheincode an den Kunden übermittelt.
Die vereinbarte Vergütung ist allumfassend (inklusive MwSt.). Preisgestaltung und Fakturierung erfolgen in Euro. Playpulse kann jederzeit einseitig die Preise auf der Website anpassen. Der Preis bereits geplanter Stadtspiele kann nicht einseitig geändert werden. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, eine Rechnung anzufordern, indem er beim Kauf eines Spiels oder bei der Einreichung einer Anfrage das entsprechende Kästchen ankreuzt.
Wenn ausdrücklich zwischen dem Kunden und Playpulse vereinbart wurde, dass die Zahlung nach Ende der Aktivität erfolgen darf, muss diese Rechnung auf das auf der Rechnung angegebene Konto gezahlt werden, innerhalb von 30 Tagen nach dem Stattfinden des Stadtspiels. Jede fällige und unbezahlte Rechnung wird von Rechtswegen, ohne vorherige Mahnung, um Verzugszinsen von 10% pro Jahr erhöht. Der konventionelle Zinssatz von 10% pro Jahr bleibt auch nach einer eventuellen Klage in Kraft. Der Betrag der unbezahlt gebliebenen Rechnungen wird als Schadenersatz von Rechtswegen um 10% (mit einem Minimum von 150 Euro) erhöht, ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnungen, dies ohne vorherige Inverzugsetzung und zusätzlich zur Hauptsumme, Verzugszinsen, Einziehungs-, Mahnungs- und Verfolgungskosten. Dieser Schadenersatz ist geschuldet, um Playpulse für alle außergerichtlichen Kosten, Zeitverlust und Verwaltungskosten zu entschädigen. Einwände bezüglich der Rechnung müssen innerhalb von 8 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum über /contact versandt werden. Ein Einwand entbindet den Kunden jedoch nicht von der Pflicht, die Rechnung rechtzeitig zu bezahlen.
Artikel 6: Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten des Kunden
Es ist den Spielern strengstens verboten, das Stadtspiel unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten, Betäubungsmitteln oder bei medizinischen Problemen im weitesten Sinne des Wortes zu spielen.
Das Stadtspiel kann sowohl von Erwachsenen als auch Minderjährigen gespielt werden. Jedes Team muss mindestens eine Person älter als 12 Jahre haben. Jedes Team mit einem oder mehreren Kindern jünger als 12 Jahre muss mindestens einen Erwachsenen haben. Die Straßenverkehrsordnung gilt uneingeschränkt für alle Spieler. Man muss darauf achten, dass alle Verkehrsregeln jederzeit von sich selbst und allen Spielern des Teams respektiert werden. Wir können nicht tolerieren, dass Spieler Verkehrsregeln nicht respektieren oder riskantes Verhalten im öffentlichen Raum zeigen würden. Das Geschwindigkeits- und Wettbewerbselement sind hierarchisch stets den Verkehrsregeln untergeordnet. Es kann vorkommen, dass die Gedanken der Spieler hauptsächlich oder vollständig auf das Stadtspiel gerichtet sind. Dies darf jedoch niemals dazu führen, dass die Spieler die Straßenverkehrsordnung nicht respektieren oder riskantes Verhalten zeigen würden. Wählen Sie niemals den kürzesten oder schnellsten Weg, wenn es eine sicherere Alternative gibt. Spieler müssen darauf achten, sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer niemals in Gefahr zu bringen. Laufen ist nur erlaubt, wenn man sich vorher vergewissert hat, dass die Verkehrssituation, die Straßenverkehrsordnung und die Charakteristika des öffentlichen Raums dies erlauben. Da das Stadtspiel mittels einer Webanwendung gespielt wird, muss besondere Aufmerksamkeit der Art und Weise geschenkt werden, wie Spieler das Smartphone während des Spiels im öffentlichen Raum verwenden. Spieler dürfen nur auf das Smartphone schauen, wenn sie sich nicht in Bewegung befinden und die Straßenverkehrsordnung und die Umstände es erlauben, das Smartphone an diesem Ort zu konsultieren. Verstöße gegen die oben genannten Regeln fallen außerhalb der Verantwortung von Playpulse.
Artikel 7: Zufriedenheitsgarantie
Playpulse verpflichtet sich, eine vollständige Rückerstattung vorzusehen, wenn ein Stadtspiel ohne physische Begleitung innerhalb der ersten 45 Minuten abgebrochen wird (d.h. von keinem Team wird eine Antwort nach den ersten 45 Minuten des Spiels eingereicht) und Playpulse spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach dem Tag, an dem das Spiel stattfand, über /contact davon in Kenntnis gesetzt wird.
Verspätete Anfragen werden nicht behandelt und implizieren einen unwiderruflichen Forderungsverzicht seitens des Kunden.
Im Fall technischer Probleme, deren Ursache die Software von Playpulse BV ist, wird eine Entschädigung vorgesehen. Playpulse muss spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach dem Tag, an dem das Spiel stattfand, über unsere Kontaktseite davon in Kenntnis gesetzt werden. Verspätete Anfragen werden nicht mehr behandelt und implizieren einen unwiderruflichen Forderungsverzicht seitens des Kunden.
Artikel 8: Beschwerden
Der Kunde muss jede Beschwerde über /contact formulieren, innerhalb von 8 (acht) Kalendertagen ab dem Stattfinden des Stadtspiels. Der Kunde ist verpflichtet, die Beschwerde ausführlich zu begründen.
Artikel 9: Eigentumsrechte
Alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit dem Stadtspiel (das Spielkonzept, die Spielregeln, der Domainname, die Spielbezeichnungen, die Fragen, der Editor, das Design, etc.) bleiben das ausschließliche Eigentum von Playpulse. Veränderungen oder Modifikationen dieses Eigentums von Playpulse sind streng verboten. Der Inhalt bleibt immer ausschließliches Eigentum von Playpulse und darf ohne Genehmigung nicht von anderen verwendet werden.
Artikel 10: Zuständiges Gericht
Wenn ein zuständiges Gericht urteilt, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist, wird diese Bestimmung aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernt, ohne dass dies die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen beeinträchtigt: die übrigen Bestimmungen der Bedingungen bleiben ungemindert in Kraft und durchsetzbar.
Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Beziehung zwischen dem Kunden und Playpulse ist belgisches Recht anwendbar. Der Kunde und Playpulse stimmen zu, sich der Rechtsprechung der zuständigen Gerichte in Belgien zur Lösung jeglicher rechtlicher Fragen zu unterwerfen, die aus der Interpretation der Bedingungen entstehen.
Die Gerichte von Ypern sind bei eventuellen Streitigkeiten zuständig, in die Playpulse bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten verwickelt wäre.